preise & agb's


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preise

für aktuelle stundensätze kontaktieren sie uns bitte per mail an info@wbogner.com

alle dienstleistungen werden mit dem regulären stundensatz abgerechnet. die abrechnung erfolgt mit jeder angefangenen viertelstunde. bei längeren projekten werden monatliche teilrechnungen gestellt.

wir verlangen keinerlei fahrtspesen oder zuschläge bei "unmenschlichen" zeiten. sollte der fahrtaufwand allerdings recht hoch sein (z.b. ausland), behalten wir uns vor, einen unkostenbeitrag zu verrechnen.

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agb's

  1. vertragsgegenstand
    die firma willy bogner consulting (im folgenden "wbc" genannt) übernimmt die analyse des / der computer(s) des geschäftspartners (im folgenden "kunde" genannt) oder andere dienstleistungen nach vereinbarung für den kunden zu den festgelegten preisen.
  2. beginn, dauer und beendigung des geschäftsverhältnisses
    das geschäftsverhältnis tritt bei auftragsvergabe in kraft und endet mit einem bericht bzw. einem von beiden seiten unterzeichneten abnahmeprotokoll.
    jeder geschäftspartner kann das geschäftsverhältnis aus wichtigem grund mit sofortiger wirkung auflösen. als wichtiger grund gilt insbesondere
    - eine schwere verletzung des geschäftsverhältnisses durch einen geschäftspartner, die trotz angemessener nachfrist nicht behoben wird
    - die eröffnung des vor-, ausgleichs- oder konkursverfahrens über das vermögen eines geschäftspartners oder die abweisung der eröffnung eines konkursverfahrens mangels kostendeckendem vermögen.
  3. umfang und durchführung der diensleistung
    telefonische betreuung und auskünfte
    wbc (und deren mitarbeiter) werden dem geschäftspartner von montag bis freitag zwischen 09:00 und 18:00 uhr telefonisch unter der nummer 0676 / 3101480 oder über email (hotline@wbogner.com) für beratung und auskünfte im rahmen der vereinbarten dienstleistung zur verfügung stehen.
    zeit und ort der erbringung der dienstleistung
    die dienstleistung wird, sofern möglich, in der normalarbeitszeit und vor ort beim kunden erbracht.
    weiters hat der kunde das recht, auch ausserhalb der oben angeführten zeiten die betreuung durch wbc anzufordern. leistungen ausserhalb der normalarbeitszeit erfordern jedoch vorherige absprache mit wbc durch den kunden.
    leistungsumfang
    wbc bietet dem kunden eine dienstleistung an, die individuell auf den jeweiligen kunden abgestimmt ist.
    die responsezeit bei technischen problemen im rahmen der durchgeführten dienstleistung beträgt normalerweise maximal 8 stunden (während der normalarbeitszeit).
  4. nicht im leistungsumfang enthaltene leistungen
    nicht im leistungsumfang der beschriebenen dienstleistung enthalten und daher nur nach gesonderter vereinbarung und gegen gesondertes entgelt zu erbringen sind folgende leistungen:
    - konfiguration und betreuung von hardware und software, die nicht von wbc installiert bzw. konfiguriert worden ist
    - behebung von schäden durch höhere gewalt, blitz, wasser, feuer, physische gewalteinwirkung, sturz oder unsachgemässe behandlung oder bedienung
    - behebung von konfigurationsfehlern und einstellungsfehlern, die nach der beschriebenen dienstleistung von dritten personen ohne zugegensein von wbc durchgeführt worden sind
  5. entgelt
    bemessungsgrundlage und höhe
    die aktuell gültigen preise entnehmen sie bitte aus den gesondert aufgeführten preislisten. durch das entgelt sind sämtliche kosten des geschäftspartners im zusammenhang mit der erbringung der beschriebenen dienstleistung (wie fahrtkostenpauschale oder wegzeitpauschale) abgegolten.
    änderung des entgelts
    eine änderung der stundensätze kann jederzeit auch ohne besondere gründe erfolgen.
    verrechnung
    das entgelt wird nach fertigstellung der beschriebenen dienstleistung in rechnung gestellt. bei länger dauernden projekten werden auch monatliche teilrechnungen ausgestellt. die rechnungen sind sofort und ohne abzug fällig. bei zahlungsverzug sind zinsen von 4% über dem diskontsatz der österreichischen nationalbank zu bezahlen. solange das entgelt noch nicht bezahlt ist, hat wbc das recht, weitere dienstleistungen einzustellen bzw. zu verweigern sowie das geschäftsverhältnis gemäss punkt 2 vorzeitig aufzulösen.
  6. gewährleistung
    die firma wbc (willy bogner consulting) leistet gewähr dafür, dass wbc (wilhelm bogner) berechtigt und fachlich im stande ist, die beschriebenen dienstleistungen zu erbringen.
  7. pflichten des geschäftspartners
    der geschäftspartner (kunde) hat
    - wbc kostenlos und in angemessenem umfang jede hilfe zur erfüllung seiner dienstleistung zu geben, z.b. computerzeiten, ausdrucke, kopier- und telefoniermöglichkeit
    - vor antritt der dienstleistung durch wbc selbständig für eine sicherung der vorhandenen programme und daten zu sorgen
    - und daher keinen anspruch auf wiederherstellung von wodurch auch immer beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen daten auf datenträgern jeglicher art
  8. haftung für schadenersatz 
    wbc haftet nicht für mangelfolgeschäden, mittelbare schäden, vermögensschäden, entgangenen gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene ersparnisse, schäden aus den ansprüchen dritter gegen den geschäftspartner (kunden) und insbesondere nicht für den aufwand für die wiederbeschaffung verlorener daten.
  9. geheimhaltung
    die geschäftspartner haben die ihnen im zusammenhang mit ihrer tätigkeit aufgrund dieses geschäftsverhältnisses bekannt werdenden arbeitsergebnisse und geschäftliche angelegenheiten, vorgänge, daten und informationen, insbesondere informationen betreffend die entwicklungsarbeiten, absatzmethoden, organisation und klienten von wbc sowie daten und informationen betreffend die kunden des geschäftspartners geheimzuhalten und dürfen diese weder direkt noch indirekt für sich oder dritte verwerten, ausgenommen zur erfüllung der verpflichtungen auf grund dieses geschäftsverhältnisses.
    die geschäftspartner haben ihre mitarbeiter und beauftragten schriflich zur sinngemäss gleichen geheimhaltung zu verpflichten. der geschäftspartner (kunde) hat dafür zu sorgen, dass von programmen und dokumenten, die von wbc installiert bzw. erbracht wurden, keine vervielfältigungen gemacht werden.
    der geschäftspartner hat im rahmen seiner möglichkeiten dafür zu sorgen, dass bei ihm dritte nicht unbefugt zugang zu den von wbc installierten programmen und erzeugten dokumenten haben.
  10. unterlagen
    jeder geschäftspartner darf abschriften, auszüge oder - auch nur teilweise - kopien von unterlagen, aufzeichnungen, notizen, entwürfen, beschreibungen, diagrammen, programmen, etc., die er vom jeweils anderen erhalten hat, in welcher form auch immer, nur dann und insoweit anfertigen, als dies zur erfüllung der beschriebenen dienstleistung notwendig ist.
    die geschäftspartner haben alle im obigen punkt angeführten gegenstände aufzubewahren und davor zu schützen, dass ihr inhalt unbefugten zur kenntnis gelangt. sie anerkennen das ausschliessliche eigentum des jeweils anderen geschäftspartners an und haben diese unterlagen bei beendigung des geschäftsverhältnisses ohne zurückbehaltungsrecht dem anderen zu übergeben.
  11. datenschutz
    wbc verpflichtet sich und seine mitarbeiter, sowohl während als auch nach ablauf seiner tätigkeit sämtliche vom geschäftspartner (kunden) erhaltene oder zu seiner kenntnis gelangten informationen, geschäfts- und betriebsgeheimnisse des geschäftspartners (kunden) sowie jede art von daten, insbesondere solche im sinne des datenschutzgesetzes, streng vertraulich zu behandeln, an dritte nicht weiterzugeben und ausschliesslich zum zwecke der durchführung der beschriebenen dienstleistung zu verwenden.
  12. allgemeine bestimmungen
    - mit dem akzeptieren dieser geschäftsbedingungen gelten alle im zusammenhang mit diesem geschäftsverhältnis getroffenen schriftlichen und mündlichen vereinbarungen als aufgehoben.
    - änderungen und ergänzungen dieser geschäftsbedingungen - einschliesslich ein abgehen von dieser bestimmung - bedürfen der schriftform.
    - alle streitigkeiten aus oder im zusammenhang mit diesem geschäftsverhältnis sind ausschliesslich durch das jeweils zuständige gericht zu entscheiden

guntramsdorf, im oktober 2001

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die letzte aktualisierung dieser seite erfolgte am 18.11.2002 15:09 - für den inhalt verantwortlich: willy bogner