preise & agb's
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preise
für aktuelle stundensätze kontaktieren sie uns bitte per mail an info@wbogner.com
alle dienstleistungen werden mit dem regulären stundensatz
abgerechnet. die abrechnung erfolgt mit jeder angefangenen viertelstunde. bei
längeren projekten werden monatliche teilrechnungen gestellt.
wir verlangen keinerlei fahrtspesen oder zuschläge bei
"unmenschlichen" zeiten. sollte der fahrtaufwand allerdings recht hoch
sein (z.b. ausland), behalten wir uns vor, einen unkostenbeitrag zu verrechnen.
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agb's
- vertragsgegenstand
die firma willy bogner consulting (im folgenden "wbc" genannt)
übernimmt die analyse des / der computer(s) des geschäftspartners (im
folgenden "kunde" genannt) oder andere dienstleistungen nach
vereinbarung für den kunden zu den festgelegten preisen.
- beginn, dauer und beendigung des geschäftsverhältnisses
das geschäftsverhältnis tritt bei auftragsvergabe in kraft und endet mit
einem bericht bzw. einem von beiden seiten unterzeichneten abnahmeprotokoll.
jeder geschäftspartner kann das geschäftsverhältnis aus wichtigem grund
mit sofortiger wirkung auflösen. als wichtiger grund gilt insbesondere
- eine schwere verletzung des geschäftsverhältnisses durch einen
geschäftspartner, die trotz angemessener nachfrist nicht behoben wird
- die eröffnung des vor-, ausgleichs- oder konkursverfahrens über das
vermögen eines geschäftspartners oder die abweisung der eröffnung eines
konkursverfahrens mangels kostendeckendem vermögen.
- umfang und durchführung der diensleistung
telefonische betreuung und auskünfte
wbc (und deren mitarbeiter) werden dem geschäftspartner von montag bis
freitag zwischen 09:00 und 18:00 uhr telefonisch unter der nummer 0676 /
3101480 oder über email (hotline@wbogner.com)
für beratung und auskünfte im rahmen der vereinbarten dienstleistung zur
verfügung stehen.
zeit und ort der erbringung der dienstleistung
die dienstleistung wird, sofern möglich, in der normalarbeitszeit und vor
ort beim kunden erbracht.
weiters hat der kunde das recht, auch ausserhalb der oben angeführten
zeiten die betreuung durch wbc anzufordern.
leistungen ausserhalb der normalarbeitszeit erfordern jedoch vorherige
absprache mit wbc durch den kunden.
leistungsumfang
wbc bietet dem kunden eine dienstleistung an, die individuell auf
den jeweiligen kunden abgestimmt ist.
die responsezeit bei technischen problemen im rahmen der durchgeführten
dienstleistung beträgt normalerweise maximal 8 stunden (während der
normalarbeitszeit).
- nicht im leistungsumfang enthaltene leistungen
nicht im leistungsumfang der beschriebenen dienstleistung enthalten und
daher nur nach gesonderter vereinbarung und gegen gesondertes entgelt zu
erbringen sind folgende leistungen:
- konfiguration und betreuung von hardware und software, die nicht von wbc
installiert bzw. konfiguriert worden ist
- behebung von schäden durch höhere gewalt, blitz, wasser, feuer,
physische gewalteinwirkung, sturz oder unsachgemässe behandlung oder
bedienung
- behebung von konfigurationsfehlern und einstellungsfehlern, die nach der
beschriebenen dienstleistung von dritten personen ohne zugegensein von wbc
durchgeführt worden sind
- entgelt
bemessungsgrundlage und höhe
die aktuell gültigen preise entnehmen sie bitte aus den gesondert
aufgeführten preislisten.
durch das entgelt sind sämtliche kosten des geschäftspartners
im zusammenhang mit der erbringung der beschriebenen dienstleistung (wie
fahrtkostenpauschale oder wegzeitpauschale) abgegolten.
änderung des entgelts
eine änderung der stundensätze kann jederzeit auch ohne besondere
gründe erfolgen.
verrechnung
das entgelt wird nach fertigstellung der beschriebenen
dienstleistung in rechnung gestellt. bei länger dauernden projekten werden
auch monatliche teilrechnungen ausgestellt. die rechnungen sind sofort und ohne
abzug fällig. bei zahlungsverzug sind zinsen von 4% über dem diskontsatz
der österreichischen nationalbank zu bezahlen. solange das entgelt noch
nicht bezahlt ist, hat wbc das recht, weitere dienstleistungen einzustellen
bzw. zu verweigern sowie das geschäftsverhältnis gemäss punkt 2 vorzeitig
aufzulösen.
- gewährleistung
die firma wbc (willy bogner consulting) leistet gewähr dafür, dass wbc
(wilhelm bogner) berechtigt und fachlich im stande ist, die beschriebenen
dienstleistungen zu erbringen.
- pflichten des geschäftspartners
der geschäftspartner (kunde) hat
- wbc kostenlos und in angemessenem umfang jede hilfe zur erfüllung seiner
dienstleistung zu geben, z.b. computerzeiten, ausdrucke, kopier- und telefoniermöglichkeit
- vor antritt der dienstleistung durch wbc selbständig für eine sicherung
der vorhandenen programme und daten zu sorgen
- und daher keinen anspruch auf wiederherstellung von wodurch auch immer
beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen daten auf datenträgern
jeglicher art
- haftung für schadenersatz
wbc haftet nicht für mangelfolgeschäden, mittelbare schäden,
vermögensschäden, entgangenen gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene
ersparnisse, schäden aus den ansprüchen dritter gegen den
geschäftspartner (kunden) und insbesondere nicht für den aufwand für die
wiederbeschaffung verlorener daten.
- geheimhaltung
die geschäftspartner haben die ihnen im zusammenhang mit ihrer
tätigkeit aufgrund dieses geschäftsverhältnisses bekannt werdenden
arbeitsergebnisse und geschäftliche angelegenheiten, vorgänge, daten und
informationen, insbesondere informationen betreffend die
entwicklungsarbeiten, absatzmethoden, organisation und klienten von wbc
sowie daten und informationen betreffend die kunden des geschäftspartners
geheimzuhalten und dürfen diese weder direkt noch indirekt für sich oder
dritte verwerten, ausgenommen zur erfüllung der verpflichtungen auf grund
dieses geschäftsverhältnisses.
die geschäftspartner haben ihre mitarbeiter und beauftragten schriflich zur
sinngemäss gleichen geheimhaltung zu verpflichten. der geschäftspartner
(kunde) hat dafür zu sorgen, dass von programmen und dokumenten, die von
wbc installiert bzw. erbracht wurden, keine vervielfältigungen gemacht
werden.
der geschäftspartner hat im rahmen seiner möglichkeiten dafür zu sorgen,
dass bei ihm dritte nicht unbefugt zugang zu den von wbc installierten
programmen und erzeugten dokumenten haben.
- unterlagen
jeder geschäftspartner darf abschriften, auszüge oder - auch nur
teilweise - kopien von unterlagen, aufzeichnungen, notizen, entwürfen,
beschreibungen, diagrammen, programmen, etc., die er vom jeweils anderen
erhalten hat, in welcher form auch immer, nur dann und insoweit anfertigen,
als dies zur erfüllung der beschriebenen dienstleistung notwendig ist.
die geschäftspartner haben alle im obigen punkt angeführten gegenstände
aufzubewahren und davor zu schützen, dass ihr inhalt unbefugten zur
kenntnis gelangt. sie anerkennen das ausschliessliche eigentum des jeweils
anderen geschäftspartners an und haben diese unterlagen bei beendigung des
geschäftsverhältnisses ohne zurückbehaltungsrecht dem anderen zu
übergeben.
- datenschutz
wbc verpflichtet sich und seine mitarbeiter, sowohl während als auch
nach ablauf seiner tätigkeit sämtliche vom geschäftspartner (kunden)
erhaltene oder zu seiner kenntnis gelangten informationen, geschäfts- und
betriebsgeheimnisse des geschäftspartners (kunden) sowie jede art von
daten, insbesondere solche im sinne des datenschutzgesetzes, streng
vertraulich zu behandeln, an dritte nicht weiterzugeben und ausschliesslich
zum zwecke der durchführung der beschriebenen dienstleistung zu verwenden.
- allgemeine bestimmungen
- mit dem akzeptieren dieser geschäftsbedingungen gelten alle im
zusammenhang mit diesem geschäftsverhältnis getroffenen schriftlichen und
mündlichen vereinbarungen als aufgehoben.
- änderungen und ergänzungen dieser geschäftsbedingungen -
einschliesslich ein abgehen von dieser bestimmung - bedürfen der
schriftform.
- alle streitigkeiten aus oder im zusammenhang mit diesem
geschäftsverhältnis sind ausschliesslich durch das jeweils zuständige
gericht zu entscheiden
guntramsdorf, im oktober 2001
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